Für den Beginn der Ausbildung ab initio muss der Bewerber mindestens 16 Jahre alt sein und in fliegerärztlicher Hinsicht als tauglich für die Führung von Leichtflugzeugen gelten (Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL).
Die theoretische Ausbildung erfolgt analog den Richtlinien für Anwärter des PPL (A), Flächenflugzeuge.
Die praktische Ausblidung beträgt mindestens 30 Stunden Flugausbildung mit mindestens 150 Starts und Landungen, wovon mindestens 10 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 5 Stunden und 20 Landungen im Soloflug. Sie umfasst nebst dem Grundlagentraining, welches in drei Teilen erfolgt:
Die durchschnittlich zu erwartende Zeitspanne für die Ausbildung zum Autogyropiloten ohne Flugfunkausbildung beträgt ca. 6 Monate.
Für die Umschulung ab PPL (A) oder PPL (H) benötigt der Bewerber folgende Ausbildungseinheiten:
Die praktische Ausbildung für Inhaber von PPL (H) erfolgt während mindestens 5 und für Inhaber von PPL (A) während mindestens 10 Stunden.
Die durchschnittlich zu erwartende Zeitspanne für die gesamte Umschulung zum Autogyropiloten beträgt ca. 2 bis 3 Monate.